Marktregeln
DAS IST NEU: Einfach alles in den Kofferraum laden und zum Stöffel Park. Sogar ohne Voranmeldung möglich, Sie können dann aus dem geöffneten Heck Ihres Privatfahrzeuges (PKW) die Dachbodenschätze und Scheunenfundstücke feilbieten.
DAS IST ZU BEACHTEN: Nach der Anmeldung (auch direkt bei der Einfahrt möglich) erhalten Sie zu einem Preis von 25€ einen ausgewiesenen Standplatz (3m Front, ca. 5m Tiefe)
STROM ausreichend Kabel (mind. 50 m) erforderlick
380 Volt / 32A
25,00,-€
380 Volt / 32A
25,00,-€
230 Volt
6,00,-€
380 Volt / 16A
15,00,-€
Fahrzeuge LKW (Verkauf Stellplatz)
LKW 45,00,-€
Fahrzeuge PKW & Anhänger (Verkauf Stellplatz)
Fahrzeug 24,00,-€
Zweirad (Verkauf Stellplatz)
Zweirad 12,00,-€
Freigelände der lfd. m á Die Standgröße wird nach laufenden Metern berechnet. Die Standtiefe beträgt ca. 5m.
12,00,-€
(Nissenhalle) der lfd. m á Die Standgröße wird nach laufenden Metern berechnet. Die Standtiefe beträgt ca. 2m
24,00,-€
Aus dem Kofferraum heraus / Kofferraumverkauf | Eine Einheit = 2,5m Front
24,00,-€
Müllgebühr Pauschal (Pflicht)
5,00,-€
Food Truck, Die Standgröße wird nach laufenden Metern berechnet (zusätzliche Fahrzeuge oder Anhänger am Stand müssen extra gebucht werden)
Food 24,00,-€
Vom Verkauf grundsätzlich ausgeschlossene Waren sind: Haushaltströdel
Der Fahrplan für Verkäufer und Besucher
Geschäftsbedingungen / Marktordnung
Ein Vertrag zwischen Standinhaber und Veranstalter ist neben der schriftlichen Bestellung ebenso zustande gekommen, sobald der Platz befahren/betreten wird bzw. Waren ausgepackt werden. Gleichzeitig erkennt jeder Standbetreiber (Mieter) sowie jeder Besucher mit Betreten des Veranstaltungsgeländes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Marktordnung sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungshalle verbindlich an. Rückmeldung des Veranstalters erfolgt nur, wenn die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Zulassung / Ausstellungsgegenstand
Am Markt können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich. Zugelassen sind ausschließlich Exponate und nur Waren die zum Thema Oldtimer passen. Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt. Verkaufsverbot besteht für Waffen, Pornographische Artikel, lebende Tiere und Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Jeglicher Ausschank von Getränken ist verboten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, an seinem Stand Name und/oder Firmenbezeichnung anzubringen. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.
Fremdwerbung
Jegliche Fremdwerbung auf unseren Märkten ist ohne unsere Zustimmung strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.
Haftung des Standbetreibers
Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.
Absage durch den Händler
Eine Absage ist nur bis 4 Wochen vor Marktbeginn zulässig. Später eingehende Absagen werden akzeptiert, jedoch die Standgebühr zu 100% berechnet. Teilnehmern/Händlern, die trotz Anmeldung unentschuldigt fehlen, wird die entgangene Standgebühr plus eine Vertragsstrafe von 100,- € nachberechnet. Bei Nichtzahlung werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Zudem behält sich der Veranstalter für die Zukunft Marktverbot vor.
Platzzuteilung
Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters (Michael Kappenstein) vorgenommen. Ein Anspruch des Teilnehmers/Händlers auf einen bestimmten Standplatz (Stammplatz oder Wandplatz) besteht nicht. Hallenwände, Türen, Säulen etc. dürfen nicht mit Waren dekoriert werden. Elektro- und sonstige Installationen sind vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.
Auf- und Abbauzeiten
Die gemieteten Flächen können zum Aufbau am Vortag der Veranstaltung von 16:00 -20:00 Uhr sowie am Markttag ab 07:00 -09:00 Uhr vorher genutzt werden. Wer angemeldet ist, hat seinen Stand bis eine Stunde vor Marktbeginn zu beziehen, danach erlischt die Reservierung und der Platz kann neu vergeben werden. Der Abbau der Stände bzw. das Einpacken der Ware ist erst nach Marktschluss ab 17:00 Uhr (bis 20:00 Uhr) zulässig.
Wer früher den Stand abbaut wird aus der Händlerliste für künftige Teilemärkte gestrichen und mit der sofortigen Zahlung einer Strafe in Höhe von 100,- Euro belastet.
Einfahrtregeln
Fahrzeuge dürfen nicht in der Halle oder Gelände nach der Veranstaltung verbleiben.
Fahrzeuge / Standpersonal
In Stände mit Pauschalpreis (aufbauen bis 10 Meter) ist ein Zusammenschluss mehrerer Händler auf 10 Meter ist nicht gestattet.
Standtiefe / Berechnung von Eckständen
Die Standtiefe beträgt je nach Reservierung 3 bzw. 5 Meter. Bei Eck- oder Kopfständen wird die Standtiefe zur Standlänge dazugezählt.
Abfälle und Müll
Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig in den dafür vorgesehenen Recycling-Behältern zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird eine Strafe von 100,- Euro dem Standbetreiber in Rechnung gestellt.
Haftungsausschluss
Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit
jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbe-schädigung die dem Standinhaber oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen (Parkplatz-benutzung eingeschlossen). Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung des Veranstalters zu regeln. Der Standinhaber ist verpflichtet auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung vom Veranstaltungs-gelände bzw. des jeweiligen Verkaufsstandes des Mieters. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD-Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden.
Preise
VIP-Platz im Hangar 25€ pro laufenden Meter
Nachtwache
Der Veranstalter haftet weder für Beschädigung an den Waren, noch für Abhandenkommen. Bei Rücktritt 6 Wochen vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % erhoben. Ein Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Sollte die Veranstaltung aus zwingenden Gründen in andere Örtlichkeiten oder auf einen anderen Termin verlegt werden, so behalten die getroffenen Vereinbarungen auch für einen neuen Termin Gültigkeit. Der Aussteller kann aus einer Verlegung des Veranstaltungstermins oder einem Ausfall der Veranstaltung keine Schadenersatzansprüche herleiten. Alle Bedingungen finden Sie in der Marktordnung auf unserer Homepage
Was möchten Sie verkaufen
Autoteile · Motorradteile · Mopedteile · Rollerteile · Fahrradteile · LKW-Teile · Traktorenteile · Werkzeug · Literatur · Modelle · Spielzeug · Neuteile · Gebrauchtteile · Nachfertigunge
Der Verkauf von arttypischer Ware erfolgt aus dem Privatfahrzeug heraus.
Die Zulässigkeit der Ware wird an der Einfahrt durch unsere Mitarbeiter überprüft, die Teilnahme behalten wir uns vor. Das Aufstellen von Tischen, Regalen, Schirmen, Pavillons usw. ist bei verkauf aus dem Kofferraum nicht gestattet Dafür müssen Sie einen Stand buchen mit lfd. Metern.
Als Privatfahrzeuge gelten alle Kraftfahrzeuge bis 2,8t. zul. Gesamtgewicht unabhängig vom Baujahr. Das Maß der Standfläche ist strikt einzuhalten.